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Unsere Leistungen

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Der gesetzlich vorgesehene Beratungsbesuch – persönlich bei Ihnen zu Hause und mit Nachweis für Ihre Pflegekasse.

Illustration: Anerkannte Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Das bieten wir

Pflichtberatung direkt bei Ihnen zu Hause

Wir führen die gesetzlich vorgesehenen Beratungsbesuche für Pflegebedürftige durch, die zu Hause gepflegt werden. Die Beratungen dienen der Sicherstellung der häuslichen Pflege und der Unterstützung pflegender Angehöriger.

  • Persönlicher Besuch bei Ihnen zu Hause
  • Kostenlos für alle Pflegegrade – bei Vorliegen der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen
  • Kurzfristige Termine
  • Nachweis des Beratungsbesuchs für Ihre Pflegekasse

Gut zu wissen

Wer braucht den Beratungsbesuch – und wie oft?

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen oder Bekannten gepflegt wird, muss den Beratungsbesuch regelmäßig nachweisen. Fehlt der Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

  • Pflegegrad 2 und 3: einmal im Halbjahr
  • Pflegegrad 4 und 5: einmal im Vierteljahr
  • Pflegegrad 1 oder Pflegesachleistungen: freiwillig einmal im Halbjahr

So einfach geht's

Ihr Weg zum Beratungsbesuch

1. Anfrage

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns jederzeit per WhatsApp oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.

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Persönlich. Kompetent. Zuverlässig.

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Sie benötigen einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI? Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 152 28461513, per WhatsApp oder über das Kontaktformular.