Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Der gesetzlich vorgesehene Beratungsbesuch – persönlich bei Ihnen zu Hause und mit Nachweis für Ihre Pflegekasse.
Das bieten wir
Pflichtberatung direkt bei Ihnen zu Hause
Wir führen die gesetzlich vorgesehenen Beratungsbesuche für Pflegebedürftige durch, die zu Hause gepflegt werden. Die Beratungen dienen der Sicherstellung der häuslichen Pflege und der Unterstützung pflegender Angehöriger.
- Persönlicher Besuch bei Ihnen zu Hause
- Kostenlos für alle Pflegegrade – bei Vorliegen der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen
- Kurzfristige Termine
- Nachweis des Beratungsbesuchs für Ihre Pflegekasse
Gut zu wissen
Wer braucht den Beratungsbesuch – und wie oft?
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen oder Bekannten gepflegt wird, muss den Beratungsbesuch regelmäßig nachweisen. Fehlt der Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
- Pflegegrad 2 und 3: einmal im Halbjahr
- Pflegegrad 4 und 5: einmal im Vierteljahr
- Pflegegrad 1 oder Pflegesachleistungen: freiwillig einmal im Halbjahr
So einfach geht's
Ihr Weg zum Beratungsbesuch
1. Anfrage
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns jederzeit per WhatsApp oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.
Termin anfragen2. Termin
Wir vereinbaren gemeinsam einen Termin, der Ihnen passt.
3. Beratungsbesuch
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und zeigen passende Unterstützungsmöglichkeiten.
4. Nachweis
Sie erhalten den Nachweis über den Beratungsbesuch für Ihre Pflegekasse.
Weitere Leistungen

